Förderung

Die Erfüllung der Förderbedingungen werden anhand von eingereichten Unterlagen der Antragsteller geprüft: Hierzu muss ein Antragsteller eine Projektbeschreibung bei der LEADER-Geschäftsstelle vorlegen, in der das zu fördernde Vorhaben dargestellt ist (LEADER_Projektsteckbrief_LAG Mosel).

Neben der Projektidee soll auch erläutert werden, worin der angestrebte Mehrwert für das LAG-Gebiet und der Beitrag zur Umsetzung der LILE und seiner Ziele und Vorgaben besteht. Bei investiven Vorhaben muss die Wirtschaftlichkeit und Effizienz bzw. die Tragfähigkeit des Projekts nachgewiesen werden. Für bauliche Investitionen müssen die Eigentumsverhältnisse offengelegt werden. Bei öffentlichen Vorhaben ist eine positive Stellungnahme der betroffenen Planungsträger sowie Bestä­tigungen der zuständigen Fachstellen erforderlich. Es dürfen keine Maßnahmen gefördert werden, die zu den Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand gehören.

Für die Festlegung der Förderbedingungen der LAG Mosel gelten die allgemeinen Vorgaben des Entwicklungsprogramms EULLE.