Fördersätze

Die Fördergrenzen liegen zwischen mindestens 2.000 Euro an öffentlichen Zuwendungen (Bagatell­grenze) und maximal 250.000 Euro an ELER-Mitteln je Vorhaben.

Die LAG Mosel unterscheidet zwischen einer Grundförderung (min 25 Punkte in der Bewertung) und zwei Stufen einer Premiumförde­rung (Stufe1: min. 40 Punkte in der Bewertung, Stufe 2: min. 40 Punkte in der Bewertung und als besonders herausragend eingestuft)

Fördersätze der LAG Mosel – Umsetzung der LILE

Zuwendungsempfänger Grundförderung

(mindestens 25 Punkte in der Bewertung)

Premiumförderung (Stufe 1) (mindestens 40 Punkte in der Bewertung) Premiumförderung (Stufe 2) (mindestens 40 Punkte in der Bewertung)
Öffentliche Träger 60 % 70 %  
Gemeinnützige Träger 50 % 75% 90 % 1
Qualifizierungs- und Infor­ma­tionsmaßnahmen 60 % 70 % 90 % 2
Private Träger 30 % 40 % 50 % 3
LAG-Vorhaben 65 % 75 % 90 % 1

Quelle: eigene Darstellung

1 mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde
2 bei Erheben von Teilnehmerbeiträgen von mind. 30 % der Gesamtkosten, wenn öffentliches Interesse vor­liegt
3 bei Innovation

Die LAG macht gerne von der Möglichkeit der Förderung ehrenamtlicher Bürgerprojekte Gebrauch. Sie unterstützt damit Projekte gemeinnütziger Organisa­tionen, NGOs und Gruppen nicht organisierter Menschen innerhalb der Handlungsfelder mit den entsprechenden Entwicklungszielen. Die LAG entscheidet über jedes Einzelvorhaben und legt den Förderbetrag individuell bis zu einer Förderhöhe von maximal 2.000 Euro je Einzelmaßnahme fest. Dem gleichen Zuwendungsempfänger kann maximal 3 Mal die Pauschalabrechnung, die auf Basis eines Durchführungsberichtes mit nachvollziehbarer Dokumentation erfolgt, bewilligt werden. Details zu den Förderbedingungen der ehrenamtlichen Bürgerprojekte werden außerhalb der LILE geregelt.

Für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen hat die LAG Mosel die Fördersätze wie die Fördersätze innerhalb des LAG-Gebietes an die erreichte Punktzahl im Projektbewertungs­verfah­ren gekoppelt. Auch hier wird zwischen einer Grund- und einer Premiumförderung unterschieden, wobei es bei der Premiumförderung keine zweite Stufe gibt.

Fördersätze der LAG Mosel – gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen

Zuwendungsempfänger Fördersatz der Grundförderung (mindestens. 25 Punkte in der Bewertung) Fördersatz der Premiumförderung (mindestens 40 Punkte
in der Bewertung)
Öffentliche Träger 60 % 75 %
Gemeinnützige Träger 60 % 75 %
Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen 60 % 75%
Private Träger 30 % 40 %
LAG-Vorhaben 70 % 90% 1
Kontaktaufnahme/ Anbahnung der Kooperation 100 % 100 %

Quelle: eigene Darstellung

1 mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde

Auf Antrag können Projektträgern indirekte Kosten als Pauschalsatz von bis zu 15 % der förderfähi­gen direkten Personalkosten gewährt werden.